BARMER Pflegereport 2019
Der Barmer Pflegereport 2019 beleuchtet den Wandel in der Pflegeversicherung, insbesondere die Entwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Anpassung der Leistungsstrukturen, die durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) maßgeblich beeinflusst wurden.
Zusammenfassung der Hauptpunkte:
- Evolution des Pflegebedürftigkeitsbegriffs:
Bis 2016 definierte sich Pflegebedürftigkeit vorwiegend über verrichtungsbezogenen Hilfebedarf. Mit dem PSG II wurde diese Definition zu „gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ erweitert. Diese Änderung folgte auf schrittweise Erweiterungen der Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz seit 2002, was die Leistungen für kognitive Beeinträchtigungen schließlich stärker einbezog. - Anpassung der Leistungshöhen:
Seit den Anfängen der Pflegeversicherung wurden die maximalen Leistungssummen unregelmäßig und oft unzureichend angepasst, was zu einem stärkeren Anstieg der Leistungen im ambulanten Bereich führte. Stationäre Leistungen wurden weniger stark erhöht, was die ambulante Pflege relativ stärkte. - Flexibilisierung und Erweiterung der Leistungen:
Die Einführung flexiblerer Nutzungsmöglichkeiten der Leistungen, wie die Übertragbarkeit von Mitteln zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wurde mit dem PSG I realisiert. Ebenso wurde die Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflege-WGs ausgebaut, was die Optionen für Pflegebedürftige und deren Angehörige erweiterte. - Ausweitung der Unterstützung für Pflegepersonen:
Die Unterstützung für Pflegepersonen hat sich ebenfalls weiterentwickelt. Dazu zählen Rentenversicherungsbeiträge für Pflegende, die nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten, und die Einführung von Pflegekursen und Schulungen. Weiterhin wurden gesetzliche Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geschaffen. - Qualitätssicherung in der Pflege:
Die Qualitätsanforderungen in der Pflege wurden schrittweise verschärft, beginnend mit dem Heimgesetz bis hin zu neueren gesetzlichen Regelungen, die eine indikatorengestützte Bewertung und bessere Personalrichtwerte fordern. Trotz kritischer Stimmen zu den Pflegenoten wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in stationären Einrichtungen und der ambulanten Pflege eingeleitet.
Diese Punkte zeigen, wie sich die Pflegeversicherung in Deutschland kontinuierlich weiterentwickelt, um auf die veränderten Bedürfnisse der Gesellschaft zu reagieren und eine umfassendere sowie qualitativ hochwertigere Pflege zu gewährleisten.
Dies ist eine zusammengefasste Darstellung des Originalberichts von der Barmer Krankenkasse.
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